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Einführung des europäischen Registrierungs- und Identifikationssystems für Wirtschaftsbeteiligte (EORI)

Export, Import, Zoll Kommentare (0)

Die in ATLAS zu den Wirtschaftsbeteiligten gespeicherten Stammdaten werden ab 1. November 2009 auch auf europäischer Ebene unter der EORI[1]-Kennnummer gespeichert. Die 17-stellige EORI-Kennnummer besteht aus der Zollnummer, ergänzt um ein zweistelliges Länder-Präfix (in Deutschland “DE”). Grundlage ist die Verordnung (EG) 312/2009 vom 16.04.2009 in der auch Details zur Einführung veröffentlicht wurden. Die Verordnung kann als PDF-Datei (930 KB) heruntergeladen werden von der EUR-Lex Webseite URL: http://eur-lex.europa.eu/JOHt…

Ab dem 1. November 2009 sind in der EU ohne EORI-Kennnummer grundsätzlich keine zollrechtlichen Handlungen mehr möglich. Ausgeschlossen wird damit auch die Verwendung der nationalen Zollnummer und Inanspruchnahme eventuell bewilligter Verfahrenserleichterungen.

Das Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) in Dresden informiert zurzeit Zollummer-Inhaber über das neue EORI-Verfahren.

Auf der Internetseite des Zolls finden Sie weitere Informationen zu dem Verfahren, wichtige Hinweise, das EORI-Anschreiben und den Vordruck 0870 zum herunterladen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Quelle: Zoll.de: Das europäische Registrierungs- und Identifikationssystem (EORI), URL: http://www.zoll.de/b0_zoll_…

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  1. EORI - Economic Operators' Registration and Identification System []

Hartmut Büttner @ Juli 23, 2009

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