Überarbeitete „Einfuhrfibel“ des BAFA
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im September eine neue Version seiner insbesondere für Einfuhrneulinge geeigneten „Einfuhrfibel“ veröffentlicht.
Die 13-seitige Broschüre gibt einen Überblick über die wichtigsten Einfuhr-Beschränkungen aufgrund von internationalen Regelungen und Abkommen, Bestimmungen der EU und nationalen Regelungen.
Sie informiert über die Zuständigkeiten des BAFA bei der Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft. Nennt die für die Antragsstellung und Erteilung von Einfuhrgenehmigungen bzw. Überwachungsdokumenten wichtigsten Einfuhrausschreibungen, Bekanntmachungen und Mitteilungen sowie die Daten ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger (BAnz).
Die „Einfuhrfibel“ informiert ferner über die Antragsverfahren und die benötigten Vordrucke, beschreibt die besonderen Verfahren wie autonome Kontingente, passive Veredlung und die Einfuhr von Kaliumclorid.
Sie weist auch hin auf die Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG), sonstige Verbote und Beschränkungen (VuB) und Einfuhrbeschränkungen gemäß der Einfuhrliste von Waren der Land- und Ernährungswirtschaft.
Download (pdf-Datei; 200 KB): http://www.bafa.de/bafa/de/einfuhr/publikationen/einfuhrfibel.pdf
Hartmut Büttner @ November 4, 2008
